CO2 Informationen

Informationen zum CO2-Preis für Erdgas

Die Bundesregierung hat das ehrgeizige Ziel, bis 2030 55 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase im Vergleich zu 1990 auszustoßen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Ein bedeutender Bestandteil dieses Programms ist die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems. Als Energielieferanten sind wir verpflichtet, CO2-Zertifikate für das von uns gelieferte Erdgas zu erwerben und diese dann an die Behörden weiterzugeben. Die Preise für diese CO2-Zertifikate sind gesetzlich festgelegt, basierend auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das am 20. Dezember 2019 in Kraft trat.

Als Ausgleich plant die Bundesregierung, den Strombezug zu verbilligen, insbesondere durch schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage. Zusätzlich werden Förderprogramme für Gebäudesanierung und Elektromobilität eingeführt, um die CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Diese Maßnahmen zeigen das Engagement der Regierung für einen nachhaltigen Klimaschutz und eine umweltfreundliche Energiezukunft.

CO2-Preis Entwicklung

Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026
CO2-Preis  (netto) 25€/t 30€/t 30€/t 45€/t 55€/t 65€/t
Aufschlag Erdgas (netto) 0,455cent/kWh 0,546cent/kWh 0,546cent/kWh 0,8192cent/kWh 1,001cent/kWh 1,09cent/kWh

Ist auch mein Erdgas-Tarif vom CO2-Preis betroffen?

Ja, alle Erdgasverbraucher müssen ab dem Jahr 2021 für die entstehenden CO2-Emissionen zahlen.

Mit etwa 180g CO2 pro Kilowattstunde (kWh) Erdgas ergibt sich ein Kostenfaktor von 0,455 Cent/kWh bei einem CO2-Preis von 25 € pro Tonne. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh entstehen Mehrkosten von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Beträge werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.

Die gute Nachricht: Sie können diese Kosten durch einen reduzierten Erdgasverbrauch beeinflussen. Weniger Erdgasverbrauch bedeutet weniger CO2-Emissionen und somit geringere Kosten. Handeln Sie jetzt, um Ihre CO2-Bilanz zu verbessern und Ihre Ausgaben zu minimieren.

Warum sollten Kunden zukünftig überhaupt noch auf Erdgas setzen?

Erdgas bleibt auch künftig ein sicherer Bestandteil des Energiesystems und ein Partner der erneuerbaren Energien, um die Klimaziele zu erreichen. Es erfüllt dabei entscheidend die Bedürfnisse der Kunden. Besonders im Wärmemarkt spielt Erdgas eine bedeutende Rolle, und Gasheizungen bleiben beliebt. Im Neubau stellt Erdgas in Kombination mit erneuerbaren Energien eine kostengünstige und umweltschonende Option dar. Etwa die Hälfte der bestehenden Wohnungen in Deutschland wird mit Erdgas beheizt, was eine bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit vergleichsweise geringen CO2-Emissionen ermöglicht. Angesichts der niedrigen Sanierungsrate im Gebäudesektor wird die Umstellung auf CO2-ärmere Energieträger wie Gas maßgeblich durch die CO2-Bepreisung vorangetrieben. Die Gaswirtschaft wird mit klimaschonenden Gasen und der vorhandenen Infrastruktur dazu beitragen, den Wärmemarkt zunehmend grüner zu gestalten.

Kann der Vermieter die Kosten der Co2-Bepreisung auf seine Mieter umlegen?

Ja, der Vermieter hat das Recht, die entstandenen Energiekosten über die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Falls der CO2-Preis als gesetzlich vorgeschriebener Preisbestandteil die Höhe der Heiz- und Nebenkosten beeinflusst, kann der Vermieter in der Regel diese Kosten vollständig an die Mieter weitergeben.