SEPA
Die europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Bereits im Jahr 2002 wurde der Grundstein mit der Einführung des Euro gelegt. Nun folgen die Neuerungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift), die einige neue Begriffe und Fragen mit sich bringen.
Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Singele Europe Payment Area (deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Zu diesem Zahlungsverkehrsraum gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des weiteren Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes Island, Lichtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaca.
Für wen gilt SEPA?
Die neuen Regelungen im Zahlungsverkehr gelten für alle Kontoinhaber – sowohl für Unternehmen als auch für Privatkunden.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Bis zum 31. Januar 2014 können die neuen SEPA-Zahlverfahren bereits parallel zu unseren nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren verwendet werden. Ab dem 01. Februar 2014 sind wir verpflichtet SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzuwenden. Sofern Ihre Hausbank Ihnen die Möglichkeit einräumt, gibt es für alle privaten Endverbraucher eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016.
Was sind IBAN und BIC?
IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number (deutsch: internationale Kontonummer). Sie besteht in Deutschland aus genau 22 Stellen und setzt sich aus dem Länderkennzeichen DE, einer von Ihrer Hausbank vergebenen zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer zusammen. Die IBAN ersetzt Ihre bisherige Kontonummer.
BIC steht für Bank Identifier Code (deutsch: internationale Bankleitzahl). Sie dient zur Erkennung Ihrer Hausbank.
IBAN und BIC werden bereits heute auf Ihren Kontoauszügen angegeben.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das Lastschriftmandat ersetzt die heutige Einzugsermächtigung. Ein Mandat umfasst neben der Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Lastschrifteinzug auch den Auftrag an die kontoführende Bank zur Einlösung der Zahlung.
Jede per Lastschrift eingezogen Zahlung erfolgt unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger- Identifikationsnummer.
Was ist eine Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz ist ein von den Stadtwerken Eilenburg GmbH individuell vergebenes Kennzeichen, wie z. B. die Kundennummer. Sie kennzeichnet den Verwendungszweck und wird Ihnen vor dem erstmaligen Einzug mitgeteilt
Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger- Identifikationsnummer wurde für SEPA – Lastschriften neu eingeführt und beinhaltet eine eindeutige Kennzeichnung der Stadtwerke Eilenburg GmbH anhand einer von der Deutschen Bundesbank vergebenen Nummer.
Was muss ich als Kunde der Stadtwerke Eilenburg für die SEPA-Umstellung tun?
Unsere Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts tun. Alle notwendigen Schritte übernehmen wir für Sie.
Die Umstellung auf SEPA erfolgt für unsere Bestandskunden mit der nächsten jährlichen Verbrauchsabrechnung.
Was passiert mit meiner erteilten Einzugsermächtigung?
Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung wird von der Stadtwerken Eilenburg GmbH in ein Basis- Lastschriftmandat umgewandelt. Dies bedeutet, dass zunächst Ihre Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC umgewandelt werden. Dies erfolgt mit Hilfe eines Konverters. Vor dem ersten Einzug mittels SEPA- Basislastschrift werden wir Sie rechtzeitig informieren. Für Bestandskunden ist eine Umstellung mit der nächsten Verbrauchsabrechnung geplant. Mit dieser werden wir Ihnen auch die Mandatsreferenz und unsere Gläubiger- Identifikationsnummer mitteilen.
Wie bekomme ich weitere umfassende Informationen zum Thema SEPA?
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank, die der erste Ansprechpartner für alle Details zum Thema SEPA sein sollte. Im Internet finden Sie zudem umfangreiche Informationssammlungen, wie zum Beispiel unter www.sepadeutschland.de.