Wissenswertes
Umsatzsteuer für Gas und Wärme: Aktuelle gesetzliche Änderungen ab 1. April 2024
Liebe Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Gesetzgeber ab dem 1. April 2024 die Umsatzsteuer für Gas und Wärme von 7% auf 19% erhöht hat. Monatsrechnungen und Schlussrechnungen bis 31. März 2024 werden mit dem Umsatzsteuersatz von 7% abgerechnet.
Nach dem aktuellen Steuerrecht gilt für die Jahresrechnung die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr, welche zum Zeitpunkt der Ablesung des Jahresverbrauchs festgelegt ist.
Zum 1. Oktober 2022 wurde die Umsatzsteuer für Gas und Wärme auf 7% gesenkt. Der Jahresverbrauch 2022 wurde im Dezember 2022 abgelesen, damit wurde auf den gesamten Jahresverbrauch 2022 nur 7% Umsatzsteuer berechnet, das bedeutet einen Steuervorteil für 9 Monate.
Der Jahresverbrauch 2024 wird im Dezember 2024 abgelesen, damit wird auf den gesamten Jahresverbrauch 2024 19% Umsatzsteuer berechnet, das bedeutet einen Steuernachteil für nur 3 Monate.
Insgesamt ergibt sich daraus immer noch ein Steuervorteil für 6 Monate.
Für die Jahresabrechnung 2024 werden wir eine entsprechende Information auf die Rechnung drucken oder beilegen, um Transparenz zu gewährleisten.
Vielen Dank!
Entlastung durch die Strom- u. Gaspreisbremse für das Jahr 2023
Die Strom- u. Gaspreisbremse ist eine Maßnahme, die zum 1.März 2023 eingeführt wurde, um Privathaushalte und Unternehmen vor überhöhten Energiepreisen zu schützen.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse bietet folgende Entlastung für Verbraucher/innen mit einem Jahresverbrauch von bis 30.000 Kilowattstunden:
- Entlastungskontingent: Basierend auf Ihrer Jahresverbrauchsprognose legt die Stadtwerke Eilenburg Ihr individuelles Entlastungskontigent fest. Dieses beträgt 80% ihrer prognostizierten Jahresverbrauchsmenge.
- Referenzpreis: Falls ihr aktuelle vertraglicher Verbrauchspreis, über dem im StromPBG festgelegten Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für das Entlastungskontigent den Referenzpreis.
- Regulärer Verbrauchspreis: Für den Stromverbrauch, der über das Entlastungskontigent hinausgeht, gilt ihr regulärer vertraglicher Verbrauchspreis.
Bitte beachten Sie, dass diese Festlegungen auf den gesetzlichen Vorgaben im StromPBG basieren und nur für einen prognostizierten Jahresverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden gelten.
Die Strompreisbremse bietet folgende Entlastung für industrielle und gewerbliche Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden:
- Entlastungskontingent: Basierend auf Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose / bei nicht-standardisierten Lastprofilen der Verbrauch des Vorjahrs oder den geschätzten Jahresverbrauch legt die Stadtwerke Eilenburg Ihr individuelles Entlastungskontigent fest. Dieses beträgt 70% ihrer prognostizierten Jahresverbrauchsmenge.
- Referenzpreis: Falls ihr aktuelle vertraglicher Verbrauchspreis, über dem im StromPBG festgelegten Referenzpreis von 13 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für das Entlastungskontigent den Referenzpreis.
- Regulärer Verbrauchspreis: Für den Stromverbrauch, der über das Entlastungskontigent hinausgeht, gilt ihr regulärer vertraglicher Verbrauchspreis.
Bitte beachten Sie, dass diese Festlegungen auf den gesetzlichen Vorgaben im StromPBG basieren und nur für einen prognostizierten Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden gelten.
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse bietet folgende Entlastung für Verbraucher/innen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen kWh:
- Entlastungskontingent: Dieses beträgt 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.
- Referenzpreis: Falls ihr aktuelle vertraglicher Verbrauchspreis, über dem im EWPBG festgelegten Referenzpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde(brutto) liegt, zahlen Sie für das Entlastungskontigent den Referenzpreis.
- Regulärer Verbrauchspreis: Für den Gasverbrauch, der über das Entlastungskontigent hinausgeht, gilt ihr regulärer vertraglicher Verbrauchspreis.
Bitte beachten Sie, dass diese Festlegungen auf den gesetzlichen Vorgaben im EWPBG basieren und nur für einen prognostizierten Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden gelten.
Die Gaspreisbremse bietet folgende Entlastung für industrielle und gewerbliche Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Millionen kWh:
- Entlastungskontingent: Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und einen Gasverbrauch von über 1,5 Millionen kWh geht, gilt eine Entlastung von 70% des Gasverbrauchs.
- Referenzpreis: Falls ihr aktuelle vertraglicher Verbrauchspreis, über dem im EWPBG festgelegten Referenzpreis von 7 Cent pro Kilowattstunde(netto) liegt, zahlen Sie für das Entlastungskontigent den Referenzpreis.
- Regulärer Verbrauchspreis: Für den Gasverbrauch, der über das Entlastungskontigent hinausgeht, gilt ihr regulärer vertraglicher Verbrauchspreis.
Bitte beachten Sie, dass diese Festlegungen auf den gesetzlichen Vorgaben im EWPBG basieren und nur für einen prognostizierten Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden gelten.
Stromfresser im Haushalt finden
So können Sie versteckte Stromfresser finden und Kosten sparen
In den letzten Jahren sind Elektrogeräte zu unverzichtbaren Bestandteilen unseres Haushaltes geworden. Sie erleichtern uns das Kochen, Waschen und Saubermachen. Doch all das funktioniert nicht ohne Strom und das hat seinen Preis. Denn nicht alle Elektrogeräte verbrauchen gleich viel Energie, was zu regelrechten Stromfressern führen kann. Diese Stromfresser verursachen hohe Stromkosten, insbesondere bei alten Geräten.
Leider gibt es in den meisten Haushalten nicht nur einen Stromfresser. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Geräte den größten Stromverbrauch haben, wie viel Stromkosten sie verursachen, wie Sie Stromfresser in Ihrem Haushalt identifizieren können und warum der Standby-Modus nicht beim Stromsparen hilft.
Entdecken Sie jetzt, wie Sie effektiv Strom sparen können! Was sind die größten Stromfresser im Haushalt?
In Elektrogeräten des täglichen Bedarfs verbergen sich die größten Stromfresser. Dazu zählen beispielsweise alte Heizungspumpen und damit verbunden die Heizung selbst, elektrische Herde, Gefrier- und Kühlschränke, Beleuchtung, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher und alle Geräte für das Home Office.
Es ist äußerst sinnvoll, diese Stromfresser zu identifizieren, dass sie einen erheblichen Anteil an Ihrer Stromrechnung ausmachen. Indem Sie wissen, welche Geräte zu den größten Stromfressern gehören und wie viel Energie sie verbrauchen, können Sie gezielte Maßnahmen ergreifen, um Strom zu sparen und dabei sowohl die Umwelt als auch Ihren Geldbeutel zu schonen. Lassen Sie uns gemeinsam den Kampf gegen hohe Stromkosten aufnehmen und nachhaltige Lösungen für Ihren Haushalt finden!
Welche finanziellen Auswirkungen haben die größten Stromfresser im Haushalt?
Bei einem Preis von 40 Cent/kWh fallen im Jahr Stromkosten an:
Alte Heizungspumpen bis zu 263€
Elektroherd rund 131€
Gefrierschrank ca. 166€
Kühlschrank sowie Beleuchtung 131€
Wäschetrockner rund 128€
Geschirrspüler etwa 97€
Waschmaschine 80€
Fernseher 80€
Home Office bis zu 46€
So finden Sie Stromfresser im Haushalt!
Sie können Stromfresser in Ihrem Haushalt mithilfe eines Strommessgeräts aufspüren, das im Baumarkt oder bei Ihrer Verbraucherzentrale erhältlich ist. Das Strommessgerät funktioniert wie ein Verlängerungskabel und wird sowohl zwischen das jeweilige Gerät als auch in die Steckdose gesteckt.
Bevor Sie mit der Suche nach Stromfressern beginnen, empfehlen wir Ihnen, eine Messtabelle anzulegen. Darin halten sie Informationen zu den Geräten, der Messdauer und dem abgelesenen Stromverbrauch fest. Das Strommessgerät wird während der Nutzung eines Haushaltsgeräts eingesetzt. Die Messdauer variiert je nach Gerät. Geräte mit kurzer Nutzungsdauer wie ein Föhn oder ein Lockenstab können während der Nutzung gemessen werden. Andere Geräte wie ein Kühlschrank im Standby-Modus oder ein Fernseher sollten für 24 Stunden mit dem Strommessgerät verbunden werden. Haushaltsgeräte, die verschiedene Programme durchlaufen, wie Spül- und Waschmaschinen oder ein Wäschetrockner, sollten während der gesamten Programmdauer gemessen werden. Auch ungenutzte Ladekabel, die in der Steckdose stecken, können auf ihren Energieverbrauch gemessen werde.
Indem Sie die Ergebnisse in Ihrer vorbereiteten Tabelle festhalten, können Sie die Stromfresser identifizieren, die in Ihrem Haushalt die höchsten Stromkosten verursachen.
Warum der Standby-Modus nicht beim Stromsparen hilft, sondern ein Stromfresser ist
Es besteht ein Missverständnis darüber, dass der Standby-Modus Strom spart. Das Ausschalten des Fernsehers oder der Stereoanlage mit der Fernbedienung ist nicht ausreichend, um tatsächlich Strom zu sparen. Diese Geräte verbrauchen weiterhin Strom, auch wenn sie im Moment nicht benutzt werden. Selbst Spül- und Waschmaschinen im ausgeschalteten Zustand verbrauchen Strom. Aus diesem Grund sollten alle Haushaltsgeräte vollständig ausgeschaltet werden. Um nicht jedes einzelnen gerät manuell ausschalten zu müssen, können automatische Zeitschaltuhren oder Steckerleisten mit einem Schalter verwendet werden.
Moderne Geräte hingegen sind keine Stromfresser in diesem Sinne. Ihr Standby-Verbrauch ist so gering, dass ein vollständiges Ausschalten nicht erforderlich ist.